Die Amtshandlungen in der Kirche
Im Lebensablauf gibt es einige Momente, in denen ein besonderer Kontakt zur Kirche gesucht wird.
Es sind vor allem „Übergangsmomente“ – Taufe, Konfirmation, Trauung und Beisetzung. In allen Fällen stehen Pfarrerinnen und Pfarrer zur Verfügung, um zu begleiten und zu beraten. Den Menschen, die das Ereignis berührt, wird Gottes Segen zugesprochen, meist in einem Gottesdienst.
Neben diesen traditionell begangenen Lebensabschnitten können auch Jubiläen zu Eheschließung oder Konfirmation, Umzug, Ehescheidung, ein neu erbautes Haus oder andere Ereignisse in besonderer Weise in einem Gottesdienst unter Gottes Segen gestellt werden.
In der evangelischen Kirche haben sich seltsamerweise einige lateinische Begriffe erhalten: die Amtshandlungen nennt man „Kasualien“ (= Fälle).
Für diese „Fälle“ stellt die Kirche ausgebildete Fachleute zur Verfügung, im Regelfall Pfarrerin oder Pfarrer. Zuständig ist jeweils die Pfarrperson der Gemeinde, zu der man durch den Wohnort gehört.