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Weihnachten 2020

EKHN sagt Präsenzgottesdienste nicht generell ab, rät aber zur Vorsicht

Gottesdienst mit Hygiene-Regeln

Schutz geht vor: Präsenz-Gottesdienste mit Berücksichtigung der Hygiene-Regeln

Die neuen Entwicklungen der Pandemie sind für die Gesellschaft, aber auch für uns als Kirche besonders mit Blick auf die bevorstehende Weihnachtszeit eine große Herausforderung. Der Krisenstab hat heute noch einmal intensiv beraten und sich darauf verständigt, dass die EKHN zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht empfiehlt, Präsenzgottesdienste generell abzusagen.

Im Rundschreiben an die Gemeinden schreibt der Krisenstab:

In den Gemeinden bereiten Sie sich schon lange auf diese Zeit vor.

Nun steht durch die Dynamik der Pandemie insbesondere im Blick auf die Präsenz-Gottesdienste an Heiligabend die Frage an, ob diese Gottesdienste überhaupt stattfinden können.

Wir möchten vorsichtig sein und einander schützen.

Zugleich liegt uns auch daran, mit diesen Gottesdiensten für die Menschen da zu sein und ihnen durch die Gottesdienste Halt und Kraft gerade in dieser schweren Zeit zu geben.

Wir wissen, dass auch Sie vor Ort sich diese Gedanken machen und um eine verantwortliche Entscheidung ringen.

Im Krisenstab haben wir heute noch einmal intensiv beraten und uns darauf verständigt, dass wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht empfehlen wollen, Präsenzgottesdienste generell abzusagen. Dies tun wir in Übereinstimmung mit unserer Schwesterkirche, der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, und den meisten Gliedkirchen der EKD sowie den katholischen Bistümern.

 

Dies ist der derzeitige Stand. Es kann allerdings auch möglich sein, dass sich die Situation in den kommenden Tagen noch einmal verschärft und sich die Frage nach den Präsenzgottesdiensten auch landesweit erneut stellt.

Wir wissen, dass die Gegebenheiten vor Ort jetzt schon so sein können, dass Kirchenvorstände entscheiden, an Weihnachten keine Präsenzgottesdienste zu feiern.

Deshalb möchten wir festhalten:

Wenn Sie vor Ort als Kirchenvorstand eine Absage der Präsenzgottesdienste beschließen, dann treffen Sie eine verantwortliche Entscheidung.

Wenn Sie Präsenzgottesdienste feiern, dann treffen Sie ebenso eine verantwortliche Entscheidung.

In beiden Fällen steht die Landeskirche zu Ihrer Entscheidung!

Bei der Beurteilung der Situation vor Ort werden sicher die lokalen Inzidenzzahlen eine große Rolle spielen. Wir empfehlen, bei lokaler Inzidenz ab 200 eine Absage auf jeden Fall zu prüfen. Für eine Absage können aber auch bei niedrigeren Inzidenzzahlen etwa die räumlichen Verhältnisse und personellen Ressourcen (Ehrenamtliche für Ordnungsdienst etc.) eine Rolle spielen.

Wir bitten Sie als Kirchenvorstand eine gemeinsam verantwortete Entscheidung zu treffen und sich dabei auch zuzugestehen, dass es in einem Kirchenvorstand unterschiedliche Einschätzungen geben kann, die jeweils von Verantwortung getragen sind. Weihnachten soll keine Zerreißprobe für unsere Leitungsgremien werden.

Wenn Sie Präsenz-Gottesdienste absagen, bitten wir Sie – falls nicht längst schon geschehen – über Alternativen wie digitale Formate zu beraten, sich regional abzustimmen und auch auf die zahlreichen Rundfunk- und Fernsehgottesdienste zu verweisen.

Der Krisenstab hält Präsenzgottesdienste in Hessen und Rheinland-Pfalz auch an Weihnachten und bis zum 10. Januar mit folgenden Maßnahmen für möglich:

-         Wenn zu erwarten  ist, dass die vorhandenen Plätze nicht ausreichen, soll eine vorherige Anmeldung zu den Gottesdiensten, innen oder draußen, wenn möglich digital stattfinden.

-         Abstand der Sitzplätze und des Abstands im Stehen von 1,5 Metern

-         Mund-Nasen-Schutz während der gesamten Dauer des Gottesdienstes und des Aufenthaltes im Gebäude oder auf dem Platz im Freien

-         Kein Gemeindegesang, keine Chöre und Posaunenchöre (kleine Ensembles von bis zu sechs Personen sind in Hessen möglich).

-         Solosänger*innen sind in Hessen und RLP möglich.

-         Die Gottesdienste sollen eine Dauer von 30 bis max. 45 Minuten nicht überschreiten.

-         Zwischen zwei Gottesdiensten ist eine Lüftungspause von mind. einer Stunde vorzusehen.

-         Im Freien soll eine Obergrenze von 200 Personen nicht überschritten werden. Die Genehmigung der örtlichen Behörde muss eingeholt werden.

-        Zu- und Abgänge sind zu regeln, so dass keine Menschenansammlungen entstehen können.

-         Sofern eine Ausgangssperre für den Zeitraum von 21- 5 Uhr besteht, kann eine Ausnahme für Gottesdienste davon nur am Heiligen Abend gemacht werden.

-         Für Mitwirkende rund um die Organisation des Gottesdienstes vor Ort sollten möglichst FFP 2 – Masken bereitgehalten werden.

Überlegen Sie sich auch für die Zeit nach Weihnachten, in welcher Häufigkeit und in welchen Formaten Sie in den folgenden Wintermonaten Gottesdienst feiern wollen.
Schließlich bitten wir Sie, sich Ruhe und Pausen zu gönnen, um neue Kräfte zu sammeln, sich gut abzusprechen und sich gegenseitig zu unterstützen. 

Alle Informationen sind auch abrufbar unter: unsere.ekhn.de/corona

Bitte schreiben Sie uns auf corona@ekhn.de, wenn Sie Beratung oder Unterstützung für Ihre individuelle Situation vor Ort brauchen.

 

 


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