Kirchenvorstandswahl
Kirchenwahl: Werbespot für mehr als 1,2 Millionen Evangelische
Am 13. Juni sind 1,2 Millionen Evangelische im hessen-nassauischen Kirchengebiet zwischen Bromskirchen und Neckarsteinach, Alzey und Schlitz aufgerufen, ihre Kirchenvorstände neu zu wählen. Mit einem Wahl-Werbespot ruft die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) jetzt dazu auf, an die Urnen zu gehen, die Stimme per Brief abzugeben oder sogar per Internet zu wählen. Rund 10.000 Kandidierende stehen in 1.059 Gemeinden zur Wahl.
Spektakuläre Luftaufnahmen, charakteristische Stimmen
„Unsere Kirche lebt davon, dass viele mitmachen“, betont der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung in dem Werbevideo für die Wahlen. Als „Herz der Kirche“ trügen die Vorstände die Verantwortung in den mehr als 1.000 Gemeinden, so Stellvertretende Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf weiter. Gemeinsam mit Ulrich Oelschläger, dem Präses der EKHN-Synode, werben sie: „Geben Sie Ihrem Kirchenvorstand eine starke Stimme!“ Das zweiminütige Video ist seit Montag unter anderem auf der Internetseite der hessen-nassauischen Kirche www.ekhn.de zu sehen. Es zeigt neben vielen spektakulären Luftaufnahmen von Kirchentürmen im gesamten Kirchengebiet auch charakteristische Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher aus ländlichen und urbanen Regionen, die über ihre Arbeit sprechen.
Kirchenvorstände als evangelisches Markenzeichen
Kirchenvorstände gelten als besonderes evangelisches Markenzeichen. Sie sind für den Kurs der Gemeinde vor Ort verantwortlich und entscheiden beispielsweise über die neue Pfarrerin ebenso wie über die Dachsanierung und die Ausrichtung der kirchlichen Kindertagesstätte. Sie werden für sechs Jahre gewählt. Die neue Amtsperiode beginnt am 1. September 2021.
Alle Informationen zur Kirchenvorstandswahl auch online unter
www.meinewahl.de und dem Hashtag #MeineWahl2021
Medienhinweise
Das Video ist hier bei Youtube zu sehen:
https://youtu.be/6QDtydR7btE
Video zum Download und Aktionslogo hier:
https://kirchencloud.kigst.de/index.php/s/EQD6Vemt8UAgwFF
Zahlen und Fakten zur Kirchenvorstandswahlen
• Insgesamt sind nach aktuellen Zahlen in den 1.059 Kirchengemeinden über 1,2 Millionen Evangelische ab 14 Jahren zur Wahl aufgerufen. 129 Kirchengemeinden mit über 220.000 Wahlberechtigten bieten erstmals eine Online-Wahl an. Die dafür notwendige Online-Registrierung ist noch bis 7. Juni möglich. Für die reine Briefwahl haben sich angesichts der Corona-Pandemie in diesem Jahr 642 Kirchengemeinden mit über 700.000 Wahlberechtigten entschieden. 288 Kirchengemeinden führen eine Wahl in klassischen Wahllokalen unter besonderen Hygienestandards durch, für die knapp 340.000 Menschen wahlberechtigt sind.
• Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der jeweiligen Kirchengemeinde und geistlich und rechtlich für das Gemeindeleben verantwortlich. Kirchenvorstandswahlen gelten als evangelisches Markenzeichen und als ein Kernstück der Ordnung der Kirche, die von Vorständen und Synoden geleitet wird.
• Wahlberechtigt für die Kirchenvorstandswahlen sind alle Evangelischen ab 14 Jahren, gewählt werden können evangelische Gemeindemitglieder ab 18 Jahren und – in manchen Gemeinden – Jugendmitglieder. Die Kirchenvorstandswahlen finden alle sechs Jahre statt. Für die Wahlen wird mit dem Slogan „Evangelisch. Meine Wahl!“ und dem Hashtag #Meinewahl2021 geworben. www.meinewahl.de
• Die Kirchenvorstände haben je nach Gemeindegröße zwischen 4 und 21 Mitglieder. Im Jahr 2015 wurden 9.838 Mitglieder in Vorstände gewählt, davon waren 58,8 Prozent Frauen. Die Wahlbeteiligung betrug – bezogen auf alle beteiligten Gemeinden – durchschnittlich 18,5 Prozent.
• Die EKHN baut sich „von der Basis her“, von den Gemeinden auf. Nach dem Amtsantritt wählen die neuen Kirchenvorstände jeweils Delegierte in die Dekanatssynoden der jeweiligen Regionen, die wiederum die Mitglieder der Kirchensynode bestimmen, des obersten Gremiums der EKHN.
• Für die Durchführung der Kirchenvorstandswahlen sind die Kirchengemeinden selbst verantwortlich. Sie konnten auch über die Einteilung der Wahlbezirke entscheiden und das Wahlverfahren im Einzelnen festlegen. So gibt es – unterschiedlich in einzelnen Gemeinden – neben der Möglichkeit im Wahllokal bzw. per Briefwahl zu wählen, auch die Online-Wahl und die „Allgemeine Briefwahl“ für alle. Bei dieser Wahlform erhalten alle Wahlberechtigten die Unterlagen zur Briefwahl automatisch zugestellt.
• Zu „Jugendmitgliedern im Kirchenvorstand“ können junge Gemeindemitglieder ab 14 Jahren gewählt werden. Damit macht es die EKHN zum zweiten Mal möglich, dass Jugendliche mit Rede- und Antragsrecht aktiv am Entscheidungsprozess der Leitung der Gemeinde mitwirken können. Erstmals gab es bei der vorhergehenden Wahl im Jahr 2015 sogenannte „Jugenddelegierte“.
• Nach den Wahlen am 13. Juni 2021 wird die neue Wahlperiode für die Kirchengemeinden am Mittwoch, 1. September 2021, beginnen. Beginn der neuen Wahlperiode der Dekanatssynoden ist der 1. Januar 2022. Die neue, 13. Kirchensynode der EKHN konstituiert sich dann am 19. Mai 2022.