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Virusinfektion in Frankfurt

Ohne Mundschutz und mit Gesang: Baptisten-Feier als Corona-Hotspot

Gottesdienst mit Hygiene-Regeln

Präsenz-Gottesdienste mit Berücksichtigung der Hygiene-Regeln

In einem Gottesdienst der unabhängigen Evangeliums-Christen-Baptisten in Frankfurt ist es zu einer folgenschwerden Infektion mit Coronaviren gekommen. Was unternehmen Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, um Vergleichbares zu verhindern?

Mindestens 107 Menschen haben sich nach einem Gottesdienst in einer Gemeinde der Evangeliums-Christen-Baptisten in Frankfurt am Main mit dem Corona-Virus infiziert. Das teilte der Hessische Sozialminister Kai Klose am Sonntag mit. Die Übertragung sei bei einer Feier der unabhängigen Gemeinde im Stadtteil Rödelheim bereits am 10. Mai geschehen, hatte als erstes die Frankfurter Rundschau am Wochenende berichtet. Am Montag nahm die Gemeinde schließlich auf ihrer Homepage seidheilig.de zu den Vorkommnissen Stellung: „Im Nachhinein betrachtet wäre es für uns angebracht, beim Gottesdienst Mund-Nasen-Schutz-Bedeckungen zu tragen und auf den gemeinsamen Gesang zu verzichten.“ Nach einem Bericht der F.A.Z. drohen der Gemeinde inzwischen auch strafrechtliche Ermittlungen. Die Mitglieder hatten das Virus nach dem Treffen im Mai im gesamten Rhein-Main-Gebiet verbreitet. Nach dem Bekanntwerden hatte die Baptisten-Gemeinde ihre öffentlichen Feiern sofort eingestellt. 

Umfassendes Schutzkonzept liegt in EKHN vor

„Unsere Gedanken sind zunächst bei allen betroffenen Gemeindemitgliedern und ihren Familien“, sagte der Pressesprecher der  Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Volker Rahn, bereits am Sonntag. In der hessen-nassauischen Kirche seinen bisher keine vergleichbaren Vorfälle bekannt, erläuterte er.  Die evangelischen Gemeinden hätten „sehr behutsam und sorgsam“ damit begonnen, ihre öffentlichen Gottesdienste ab Mai wieder aufzunehmen. Dazu sei ihnen ein mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmtes Schutzkonzept zugegangen. Die zwölf Punkte umfassende Handreichung zur Hygiene sieht unter anderem vor, dass Schutzmasken im Gottesdienst getragen werden sollen und auf das Singen verzichtet wird. Zudem werden die Gemeinden dazu verpflichtet, bei den Zusammenkünften auf die üblichen Mindestabstände zu achten.

„Cluster-Ereignisse" sind ein Problem

Rahn sagte, dass Experten davon ausgingen, dass solche „Cluster-Ereignisse" wie in Frankfurt angesichts der zunehmenden Lockerungen auch unter Einhaltung von strengen Schutzkonzepten niemals vollständig ausgeschlossen werden köntnen. Die Rückverfolgung der Infektionsketten mithilfe einer „sorgfältigen Dokumentation der Anwesenden" sei deshalb umso wichtiger. Namenslisten sind in der EKHN - über die Vorgaben des Landes Hessen hinaus - verpflichtend. Die EKHN habe ihren Gemeinden auch eigens gestaltete Vorlagen zur Verfügung gestellt.    

Auch zuhause Feiern ist weiter möglich

In einem Begleitschreiben zu dem EKHN-Schutzkonzept  hatte der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung bereits Anfang des Monats Gemeinden gebeten, sich ausreichend Vorbereitungszeit für einen Neuanfang zu nehmen. Jung: „Ausdrücklich betone ich, dass mit der Möglichkeit, Gottesdienste in den Kirchen zu feiern, keine Verpflichtung dazu besteht. Es kann auch eine geistlich gut verantwortete Entscheidung sein, noch eine Zeit lang auf die gottesdienstliche Versammlung zu verzichten und weiterhin etwa in medialer Verbindung miteinander oder auch zuhause Gottesdienst zu feiern.“ 

Die EKHN-Hinweise zum Schutz vor Corona  sind  online abrufbar unter: 
unsere.ekhn.de/corona


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